28.10.2011 15:27 Alter: 205 days
Kategorie: Lokavis Energietechnik

Neue Regeln für eine bessere Netzintegration

In Deutschland wächst die Gesamtleistung der PV-Anlagen stetig an. Solaranlagen mit mehr als 18 Gigawatt Spitzenleistung speisen seit Juli 2011 in das Verbundnetz ein.

Der größte Teil stammt aus kleinen und mittleren, im Niederspannungsnetz angeschlossenen PV-Anlagen. Es ist daher von besonderer Wichtigkeit, dass für den weiteren Ausbau der Photovoltaik die problemlose Integration zusätzlicher PV-Leistung in diese Netzebene gewährleistet werden kann.

Daher hat das VDE-Forum „Netztechnik/Netzbetrieb (FNN)” die gültigen Anschlussregeln auf Niederspannungsebene einer grundlegenden Überarbeitung unterzogen.

Als Ergebnis ist die neue VDE-Anwendungsregel (VDE-AR-N 4105) entstanden.

Diese ist seit 1. August 2011 gültig, wobei es einen Übergangszeitraum bis zum Ende des Jahres gibt. Spätestens ab 2012 jedoch ist es für jede neu installierte PV-Anlage verpflichtend, der Anwendungsregel 4105 zu entsprechen.

Als Service für Sie möchten wir Ihnen in einer Kurzübersicht die Neuerungen der Anwendungsregel 4105 vorstellen.

Anlagenleistung von 3,68 kVA bis 13,8 kVA

• maximal 4,6 kVA Schieflast pro Phase

• Bereitstellung von Blindleistung, Verschiebungsfaktor cos (ϕ) von 0,95 untererregt bis 0,95 übererregt

Anlagenleistung größer 13,8 kVA bis 30 kVA

• Bereitstellung von Blindleistung, Verschiebungsfaktor cos (ϕ) von 0,90 untererregt bis 0,90 übererregt

• Einsatz dreiphasiger Wechselrichter oder kommunikative Kopplung dreier einphasiger Geräte für die Leistung, die 4,6 kVA pro Phase übersteigt

Anlagenleistung größer 30 kVA bis 100 kVA

• Bereitstellung von Blindleistung, Verschiebungsfaktor cos (ϕ) von 0,90 untererregt bis 0,90 übererregt

• externer zentraler NA-Schutz in einfehlersicherer Ausführung

• Einsatz dreiphasiger Wechselrichter oder kommunikative Kopplung dreier einphasiger Geräte für die Leistung, die 4,6 kVA pro Phase übersteigt

• keine jederzeit zugängliche Schaltstelle mehr vorgeschrieben

Anlagenleistung größer 100 kVA

• Bereitstellung von Blindleistung, Verschiebungsfaktor cos (ϕ) von 0,90 untererregt bis 0,90 übererregt

• externer zentraler NA-Schutz in einfehlersicherer Ausführung

• Einsatz dreiphasiger Wechselrichter oder kommunikative Kopplung dreier einphasiger Geräte für die Leistung, die 4,6 kVA pro Phase übersteigt

• keine jederzeit zugängliche Schaltstelle mehr vorgeschrieben

• Möglichkeit zur ferngesteuerten Leistungsbegrenzung durch den Netzbetreiber

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen die Neuerungen im kommenden Jahr nähergebracht zu haben und, wünschen Ihnen weiterhin viel Erfolg bei der Planung Ihrer Anlagen.

Ihr lokavis-Team


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